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VIII. Bauplanung, Baurecht und Energie –

Entwicklungen überprüfen, Widersprüche abbauen

Die Bauleitplanung am Ort ist durch die Ortsgestaltungssatzung weiter konkretisiert worden. Das örtliche Baurecht hat sich dadurch weiter verzahnt und einen stärkeren, ortsgestaltenden Einfluss genommen. Hinsichtlich des Bebauungsbestandes und der neu geplanten Bauvorhaben besteht in vielen Bereichen eine planungsrechtliche Diskrepanz. Andererseits ist durch den Druck auf den angespannten Wohnungsmarkt ein Umdenken hin zu einer Förderung mit der Ausweisung von mehr Wohnflächen etwa im Dachgeschoß angezeigt.

 

Die von uns lange geforderte Überarbeitung der Kniestockregelung für eine Aufwertung der Dachflächen konnte bisher nicht durchgesetzt werden. Eine geringe Anhebung des Kniestocks von 0,75 Meter auf 1,25 Meter unter gleichzeitiger Absenkung der Dachneigung auf bis zu 25 Grad hätte eine reduzierte Dachausformung zur Folge. Sie brächte mehr Licht und weniger Dachflächen in den öffentlichen Raum, verbunden mit einer besseren Nutzbarkeit der Dachgeschosse. Auch bei der Anrechnung von Geschoßflächen bei Nebenanlagen schlagen wir Änderungen in einem vernünftigen Umfang vor, um bestehende Einschränkungen bei der Wohnfläche zu vermeiden. Ebenso sollte die Festlegung von bestimmten Dachformen auch mit Flachdächern zulässig sein.

 

Wir möchten die Umgriffe der vorhandenen Bebauungspläne überprüfen, da die Bauleitplanung im Laufe der Entwicklungen in vielen Bereichen zu Wertungswidersprüchen geführt hat. Eine entsprechende Überarbeitung soll so geschehen, dass der Villencharakter der einzelnen Ortsteile in seiner Form bewahrt wird. Rückwärtsgerichtete bauplanungsrechtliche Festschreibungen wie in der „Waldecksiedlung“ sind aus unserer Sicht keine Antwort auf die Anforderungen heutiger familiengerechter Wohnraumnutzungen.

 

Die Förderung von Optimierungsmaßnahmen bei der Sanierung und energetischen Optimierung von bestehenden Wohnhäusern haben wir immer unterstützt. Aufgabe einer Gemeinde sollte es aber nicht sein, energiesparende Kühlschränke oder Ladestationen für E-Fahrzeuge in gewerblichen und privaten Hausanschlüssen mit Zuschüssen zu fördern. Die Förderung von entsprechenden Heizungs- und Stromgewinnungsanlagen ist dagegen klimapolitisch konsequent. Die flächendeckende Versorgung durch die Erdwärme Grünwald stellt einen weiteren Baustein neuer regenerativer und klimafreundlicher Nutzungsmöglichkeiten dar. Das Preismodell der EWG muss gegenüber anderen Energieträgern wie Öl und Gas noch attraktiver werden, um Neukunden zu gewinnen. Dadurch könnte eine bessere Auslastung und Wirtschaftlichkeit der Erdwärme Grünwald erreicht werden.

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