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Antrag vom 28.5.2019: Verbot von Wahlplakatierung außerhalb der Anschlagstafeln

Antrag auf Verbot von Wahlplakatierung außerhalb der von der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellten Anschlagtafeln; Änderung/Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Grünwald vom 01.01.2002

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

 

in der derzeit gültigen Verordnung ist es politischen Parteien und Wählergruppen gestattet,

sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bewegliche Plakatständer auf Gehwegen aufzustellen und an außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken anzubringen.

Nun ist hinlänglich bekannt, dass der Plakatierungswahnsinn in den vergangenen Jahren zum Ärgernis vieler Bürger immer mehr zunimmt. Nicht nur das Orts- und Landschaftsbild wird „verschandelt“ sondern nicht selten auch durch undisziplinierte Aufstellung die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Autofahrer gefährdet. Zudem führt die zunehmende Verwendung der „Einweg-Plakaten“ zu erheblichem zusätzlichem Müll.

Das Recht auf Aufstellung von Plakatständern für Veranstaltungen unserer ortsansässigen

Vereine und Verbände soll uneingeschränkt weiter gelten.

Die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwald beantragt deshalb, die bestehende Verordnungentsprechend zu ändern oder neu zu fassen.

 

Dabei sollen folgende Regelungen aufgenommen werden:

 

- Den politischen Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeinde Grünwald eine örtliche Organisation haben, werden sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen 11 Anschlagtafeln von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

- Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anschlagtafeln sind ausschließlich für Wahlplakate bestimmt.

- Wahlwerbung auf Plakatständern und dergleichen ist unzulässig.

- Ortsansässigen Vereinen und Verbänden ist es ganzjährig gestattet, mit Plakatständern auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen. Dabei ist die Aufstellung auf Gehwegen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken zugelassen.

 

Wir bitten um baldige Vorlage im Gemeinderat, damit die neue Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

 

Mit freundlichen Grüssen

​

Oliver Schmidt

Gemeinderat und

Fraktionsvorsitzender

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Ergänzungsantrag vom 31.5.2019:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

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bezugnehmend auf unseren eingebrachten Antrag vom 28.5.2019 halten wir es für sinnvoll

und beantragen daher, in dem Zusammenhang die Verwaltung zu beauftragen, die Notwendigkeit von weiteren Plakatstandorten im Ortsgebiet zu den bereits vorhandenen elf festgelegten Standorten zu überprüfen und zu erhöhen. Die Anzahl der Standorte für Plakatwände bei Wahlen soll auf bis gesamt 20 gemeindliche Plakatwände erhöht werden.

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