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Antrag vom 19.11.2015: Durchsetzung der Freihaltung von Gehbahnen im öffentlichen Straßenraum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neusiedl,

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

 

aus gegebenen Anlass stellen wir den Antrag, dass der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung unterstützend anweist, die bestehenden Vorschriften, insbesondere die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen (Ortsrecht Nr. 100)“ auf Ihre Einhaltung zu überprüfen und bei Verstößen entsprechend einzuschreiten. Bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, soll der Anlieger ausreichend Gelegenheit erhalten, den unzulässigen

Zustand zu beseitigen.

Insbesondere soll auch verstärkt Wert darauf gelegt werden, dass Straßenanlieger ihrer Verpflichtung nachkommen, überhängende Hecken und Gehölz, die für den Fußgängerverkehr bestimmte Gehbahnen behindern, zurückzuschneiden bzw. zu beseitigen.

Begründung:

Die allgemeinen Aufforderungen in Isar-Anzeiger und in Wurfsendungen seitens der Gemeindeverwaltung sind richtig, reichen aber in Einzelfällen nicht aus.

Die durch Gehölz und Hecken behinderten Gehbahnen sollen freigehalten werden, damit der Fußgänger nicht auf die Straßenfläche genötigt wird. Zudem dient der Rückschnitt bzw. die Beseitigung auch einer besseren Übersichtlichkeit und damit der Sicherheit für den Straßen- und Fußgängerverkehr.

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Mit freundlichen Grüßen

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Oliver Schmidt & Tobias Brauner

Fraktionsvorsitzender & stv. Fraktionsvorsitzender

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