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Bauleitplanung / Baurecht

• Baurecht transparenter und einfacher machen
• Überarbeitete Kniestockregelung (0,90 m) zügig in alle Bebauungspläne übernehmen
• Kein pauschales Verbot von Dachaufbauten und Tiefgaragen – mehr Planungsspielraum
• Konflikt Baumschutz vs. Belichtung und Photovoltaik neu und ausgewogen regeln
• Alte Bebauungspläne dort anpassen, wo sie heutigen Regeln und der Gestaltungssatzung widersprechen

Einfacheres, flexibleres Baurecht

Das Bauplanungsrecht in Grünwald ist historisch gewachsen und wurde über Jahrzehnte weiterentwickelt. Durch die Überlagerung von Bebauungsplänen sowie zusätzlichen Gestaltungs- und Nebensatzungen ist das örtliche Baurecht für Planer und Bauherrinnen und Bauherren anspruchsvoll geworden.
Die Baupraxis hat gezeigt, dass nicht alle Fehlentwicklungen durch neue Vorschriften verhindert werden konnten. Tatsächlich hat die Begrenzung der Kniestock- und Wandhöhen zu einer Verdichtung der Dachflächen geführt.
Unsere Mitglieder im Bauausschuss konnten sich endlich mit einer Überarbeitung der Kniestockregelung und der Dachneigung durchsetzen. Nun sind 0,90 Meter Kniestockhöhe (statt bisher 0,75 Meter) zulässig. Diese Änderung muss nun unverzüglich an die bestehenden Bebauungspläne angepasst werden.
Keine Zustimmung fand bei uns hingegen das 2025 eingeführte Verbot von Dacheinschnitten, Laternen- und Terrassengeschossen. Auch das Verbot auskragender Tiefgaragen außerhalb der Gebäudefläche im Erdreich – das faktisch zu einer massiven Verhinderung von Tiefgaragen führt – halten wir nicht für zielführend.
Die starke Verdichtung von Bäumen, die eine zunehmender Verschattung von Gärten und Häusern verursacht, ist durch die geltende Baumschutzverordnung kaum zu beeinflussen. Auch neue Photovoltaikanlagen können durch hohe Bäume in ihrer Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt werden. Hier bedarf es aus unserer Sicht eines Korrektivs, das sowohl dem Anspruch auf ausreichende Belichtung als auch dem Baumschutz angemessen Rechnung trägt.
Durch die weitgehende Überplanung mit Bebauungsplänen stehen aktuell kaum noch Aufstellungsverfahren an. Grundsätzlich halten wir eine durchgreifende Anpassung alter Bebauungspläne dort für notwendig, wo grobe Widersprüche zum geltenden Bauplanungsrecht bestehen, aufgrund neuen Ortsrechts wie z.B. die Ortsgestaltungssatzung.

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