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Förderprogramm "Einbruchschutz" beantragt

Aktualisiert: vor 1 Tag

Die Fraktion der Parteifreien hat ein gemeindliches Förderprogramm zum Einbruchschutz beantragt.

Ein gemeindliches Förderprogramm Einbruchschutz soll die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien unterstützen, einbruchshemmende Maßnahmen an bestehenden Gebäuden durchzuführen. Bei Renovierungs- oder Umbauarbeiten von Immobilien mit Bestand gibt es bereits die Möglichkeit, für den Einbau einbruchhemmender Produkte eine staatliche Förderung bzw. einen Zuschuss zu erhalten. Dafür wurden bundesweite staatliche Förder- bzw. Zuschussprogramme der KfW und der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Wohneigentümer eingeführt.


Die gemeindliche Förderung soll analog der im KfW Programm 159 geförderten Maßnahmen zum Einbruchschutz erfolgen, wie zum Beispiel:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren einbruchhemmende Garagentore und -zugänge Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,

    .z B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser

  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (ohne Infraschallanlagen analog KfW)

  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik

  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion


Die Förderhöhe soll förderfähige Investitionen mit einem Zuschuss in Höhe von 15% fördern. Der maximale Zuschuss pro Objekt wäre auf 1.500 € begrenzt.



 
 
 

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